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Allgemeine R E I S E B E D I N G U N G E N (AGB) |
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1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Reiseanmeldung kann schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Die Anmeldung ist in jeden Fall verbindlich, auch ohne Bestätigung und Anzahlung. Sie erfolgt durch den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Eine neue Reise kann erst begründet werden, wenn stattgefundene Reisen abgewickelt sind. Über die Annahme informieren wir Sie unverzüglich durch Zusendung einer Reisebestätigung.
2.
Bezahlung 3.
Leistungen
4.
Preisänderungen 5.
Rückbestätigung von
Rückflügen 6.
Rücktritt des
Reisenden, Umbuchung, Ersatzpers.
Umbuchung Ersatzperson Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.a) Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisegast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, werden uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung erlangen.b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. 8.
Aufhebung des Vertrages wegen außerordentlicher Umstände 9. Haftung des Reiseveranstalters Sofern wir selbst Reiseveranstalter im eigenen Namen sind, haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Reiseziels. Wir haften für ein Verschulden der betrauten Personen. Maßgebend für ein Verschulden sind die am Ort geltenden Vorschriften. 10. Gewährleistung a) Abhilfe: Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistungen erbringen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. b) Minderung des Reisepreises : Der Reisende kann nach der Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht worden sind. Die Wertdifferenz errechnet sich zwischen den gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen. c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. d) Schadenersatz : Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reiseteilnehmer Schadenersatz verlangen. Auf die gesetzlichen Folgen des Mitverschuldens des Reiseteilnehmers bei Entstehung des Schadens auf die Unterlassung, den Veranstalter nicht aufmerksam zu machen und den Schaden abzuwenden und zu mindern (§ 254 BGB) wird hingewiesen 11. Beschränkung der Haftung Unsere vertragliche Haftung ist gemäß dem Reisevertragsgesetz auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für Fremdleistungen, z. B. Ausflüge, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen usw., die als solche gekennzeichnet sind und lediglich vermittelt werden, haftet der Veranstalter nicht. Sollte die Kartenkategorie abweichen, beschränkt sich der Anspruch auf die Erstattung des Differenzbetrages. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wird eine Beförderung im Linienverkehr, Bahn oder Flugzeug erbracht, so erbringen wir Fremdleistungen und haften nicht für die Beförderungsleistung selbst. Eine Haftung regelt sich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, dann haften wir insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationale Abkommen.12.
Mitwirkungspflicht Jeder Reisende ist für die Informationen und die Einhaltung der Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtverfolgung von Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14. Allgemeine
Bestimmungen Bei besonders gekennzeichneten, mehrtägigen Reisen bieten wir einen Transfer ab der Wohnadresse des Reisegastes an, sofern sich diese in unserem Einzugsgebiet befindet. Ob ein Wohnort zu unserem Einzugsgebiet zählt, erfährt der Reisegast auf Anfrage. Wohnt der Reisegast außerhalb des Einzugsgebiets entfällt auch die Erstattung eines anteiligen Fahrtpreises. Als Wohnadresse, „Haustür“, gilt die Straßenbezeichnung, die mit einem Taxi, Sammeltaxi oder Reisebus ohne Schwierigkeiten angefahren werden kann. Wird dieser Transfer nicht in Anspruch genommen, entfällt eine Erstattung. 16. Gerichtsstand Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. |